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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Usi-Dogs
§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote des Veranstalters. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftragnehmer, der Hundeschule Usi-Dogs, Inhaber Silvana Hartwich, Alte Gärtnerei 13, 61250 Usingen (Wernborn), im Folgenden „Hundeschule“ genannt und dem Auftraggeber, im Folgenden „Teilnehmer“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der § 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
§2 Leistungen
Die Hundeschule bietet Trainingsveranstaltungen für Hunde und damit Coachingveranstaltungen/Seminare für Hundehalter an. Welche Leistungen angeboten werden, ergibt sich aus der Trainingsbeschreibung auf der Homepage der Hundeschule. Der Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
§ 3 Zustandekommen eines Vertrages
Durch die Übermittlung und Bestätigung eines ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars über die Homepage, auf dem Postweg, per elektronischer Post, per WhatsApp oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit der Hundeschule ein Dienstvertrag gemäß § 611 ff. BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist seitens der Hundeschule nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit des Teilnehmers ab.
§ 4 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Teilnehmers. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte und/oder deren Hunde verursacht werden. Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung des der Hundeschule handelt und sich auf einem Trainingsplatz befindet. Soweit der Teilnehmer durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund abzuleinen, bleibt die alleinige Haftung des Teilnehmenden bestehen.
§ 5 Benutzung eines Trainingsplatzes
Die Benutzung eines Trainingsplatzes und der Geräte, ist nur den zum Training angemeldeten Personen/Hunden, im Rahmen der Kurse und unter Aufsicht der Hundeschule gestattet. Die Geräte sind nicht zur Benutzung durch begleitende Kinder geeignet. Eltern bzw. Begleitpersonen von Kindern haben dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte Kinder die Geräte nicht benutzen und haften für ihre Kinder.
§ 6 Hundehaftpflichtversicherung
Der Teilnehmer versichert, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
§ 7 Impfschutz/Ansteckende Krankheiten
Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen altersentsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt.
§ 8 Bezahlung
a) Offene fortlaufende Kurse:
Der Teilnehmer zahlt die Gebühr für mindesten 10 Kursstunden spätestens bis zur 2. Kursstunde via Überweisung oder in Bar. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.
b) Geschlossene Kurse mit fester Stundenzahl:
Bei geschlossenen Kursen mit fester Stundenzahl zahlt der Teilnehmer zum Kursbeginn spätestens bis zur 2. Kursstunde via Überweisung oder in Bar einen Pauschalpreis für den gesamten Kurs. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.
Versäumte Stunden können zeitnah nachgeholt werden und werden nicht rückvergütet.
c) Einzelstunden
Die Zahlung ist mit der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeit (1. Trainingstermin) via Banküberweisung oder in Bar zu zahlen. Der Teilnehmer kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist die Hundeschule berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich die Hundeschule vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass sie den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Teilnehmers verliert.
§ 9 Stornierung von Trainingsveranstaltungen/Coachingveranstaltungen/Seminare durch den Teilnehmer
Über die Stornierung von Stunden durch den Teilnehmer wird die Hundeschule sofort nach Bekanntwerden der Stornierungsnotwendigkeit informiert. Erscheint der Teilnehmer nicht zum vereinbarten Termin, ohne vorherige Absage, behält sich die Hundeschule vor, diese versäumte Stunde nicht nachzuholen und nicht zu rückzuvergüten.
§ 10 Absage von Trainingsveranstaltungen/Coachingveranstaltungen/Seminare durch die Hundeschule
Kursstunden können bei zu geringer Zahl der Teilnehmer kurzfristig von der Hundeschule abgesagt werden. Die Kursstunden/Einzelstunden finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, werden die Kursstunden/Einzelstunden von der Hundeschule abgesagt. Dadurch versäumte Einzelstunden werden zeitnah nachgeholt. Durch die Hundeschule abgesagte Kursstunden werden nicht berechnet.
Die Hundeschule behält sich vor, Kurse bei dauerhaft zu geringer Teilnehmerzahl aus dem Programm zu nehmen.
§ 11 Ausschluss von Kursstunden
Bei, während der Kursstunden auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Teilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist die Hundeschule berechtigt, den betreffenden Hund von der Kursstunde auszuschließen. Die Hundeschule behält sich vor, die Kursgebühr anteilig in Rechnung zu stellen.
§ 12 Bildaufnahmen/Videos der Hunde
Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass von seinem Hund, während der Kurs-/Trainingszeit Fotografien/Videos gefertigt werden können, welche schließlich zu werblichen Zwecken eingesetzt und auf der Homepage der Hundeschule veröffentlicht werden können.
§ 13 Bereitgestellte Unterlagen
Sämtliche Unterlagen, die von der Hundeschule zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers oder der Hundeschule in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bad Homburg.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der oben aufgeführten Bestimmungen - unabhängig aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.